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💰 Zinsaufschub
In der Auszahlungsphase eines Bachelorstudiums oder eines Staatsexamens kann ab dem 7. Fachsemester und in der Karenzphase ein Zinsaufschub beantragt werden.
Die Voraussetzung hierfür ist der erbrachte Leistungsnachweis bzw. bei Promotionen der erbrachte Nachweis des akademischen Abschlusses.
Bei Master-, Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudien kann der Zinsaufschub direkt beantragt werden.
Sobald ein Zinsaufschub gültig ist, werden während der Auszahlungs- und Karenzphase erstmal keine Zinsen bezahlt. Die Zinsen werden dann zu Beginn der Tilgungsphase fällig und müssen standardmäßig in einer Summe zurückgezahlt werden. Es wäre aber auch möglich, die aufgeschobenen Zinsen dem offenen Darlehensbetrag zuzuschlagen, wodurch sie dann durch die monatlichen Tilgungsraten Stück für Stück beglichen werden.
Details dazu können bei der KfW unter 0800 539 9003 in Erfahrung gebracht werden.
⏲ Karenzphase verkürzen/verlängern
Die Karenzphase geht standardmäßig 18 Monate. Im Anschluss beginnt die Tilgungsphase, in der der Kredit zurückbezahlt wird.
Sollte man früher zurückzahlen wollen, kann man ein vorzeitiges Ende der Karenzphase im KfW-Portal beantragen - damit kann die Phase auf bis zu 6 Monate verkürzt werden.
Es ist auch möglich, die Karenzphase auf 23 Monate auszudehnen, falls man später zurückzahlen möchte.
Genauere Details zur Karenzphase/Karenzzeit findest du hier auf der Website der KfW.
🧾 Festzinsvereinbarung
Eine Festzinsvereinbarung kann mit der KfW in der Tilgungsphase getroffen werden. Dadurch werden die Zinsen für die Restlaufzeit des Kredits (maximal 10 Jahre) festgeschrieben.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
Die Tilgungsphase hat bereits begonnen oder beginnt am folgenden 1.4. bzw. 1.10.
Es besteht kein Zahlungsrückstand, die Rückzahlung wurde nicht gestundet oder eine Stundung beantragt.
Um eine Festzinsvereinbarung zu treffen, muss die KfW kontaktiert werden. Du findest
hier unter Konditionen weitere Informationen zu den Zinsen.
✍ Tilgungsangebot
In der Karenzphase meldet sich die KfW mit einem Tilgungsangebot.
In diesem Tilgungsangebot ist vorgesehen, dass der Kredit innerhalb von 10 Jahren zurückbezahlt wird.
Dieses Angebot kann aber an die eigenen Bedürfnisse anpasst werden. Wichtig ist hierbei, dass die im Vertrag unter Punkt 3.3.1. genannten Voraussetzungen erfüllt bleiben.
In der Tilgungsphase kann die Rückzahlungsrate zudem monatlich für den jeweils übernächsten Monat geändert werden.
Die KfW bietet auch einen Tilgungsrechner an, mit dem du deinen Kredit gerne einmal durchspielen kannst.
⏸ Stundung
Es ist grundsätzlich möglich, die Rückzahlung für bis zu ein Jahr zu stunden.
Der KfW muss dafür nachgewiesen werden, dass man die Einkommensgrenze nach § 850c ZPO nicht überschreitet.
Details zur Stundung finden sich dann im Vertragsangebot unter Punkt 5.5 und bei genaueren Fragen dazu melde dich gerne direkt bei der KfW (beispielsweise telefonisch unter 0800 539 9003).
❌ Kündigung des Kredits
Der normale Verlauf des Kredits wäre, die Auszahlungen zu beenden, wodurch der Kredit in der Karenz- und später der Tilgungsphase landet.
Die Rückzahlung deines Studienkredits beginnt und erfolgt dann in der Tilgungsphase.
Alternativ kannst du den Kredit aber auch kündigen, wenn du diesen Weg bevorzugst.
Achtung: Bei einer Kündigung des Studienkredits muss die gesamte Summe allerdings innerhalb von 14 Tagen beglichen werden - ansonsten gilt die Kündigung als unwirksam.