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🧠 Überblick: Der KfW-Studienkredit
Der KfW-Studienkredit ist sehr flexibel gestaltet.
Der Kredit lässt sich auf die Bedürfnisse eines jeden Studierenden gut anpassen.
Viele Änderungen/Anträge sind direkt im Kreditportal der KfW möglich.
Zugriff auf dieses Portal erhält man nach Vertragsabschluss per Post von der KfW.
Es kann ein paar Wochen dauern, bis die Zugangsdaten ankommen.
Die Zugangsdaten kommen aus Sicherheitsgründen in zwei getrennten Briefen.
💸 Monatlichen Betrag ändern
In der Auszahlungsphase kann die monatliche Summe im Bereich von 100 bis 650 € angepasst werden: Theoretisch wäre es möglich, jeden Monat eine andere Summe zu erhalten.
Die Anpassung der monatlichen Summe ist hier aber erst ab dem zweiten geförderten Semester möglich.
Die Änderung muss zudem bis zum 15. eines Monats beantragt werden, damit am 1. des Folgemonats die neue Summe ausbezahlt wird.
Es ist unter bestimmten Umständen - nach dem 6. Fachsemester - möglich, den monatlichen Auszahlungsbetrag auf 0 € zu setzen.
Das bietet sich an, wenn man zwischenzeitlich kein Geld mehr benötigt, sich aber die Möglichkeit offen halten will, später nochmal Auszahlungen zu bekommen.
Dafür muss mit der KfW im Vorlauf ein Zinsaufschub vereinbart werden.
Vor dem 6. Fachsemester empfehlen wir, den Betrag auf das Minimum von 100 € zu setzen und später bei Bedarf wieder zu erhöhen - einfach, weil das Setzen auf 0 € hier noch nicht möglich ist.
❌ Auszahlung beenden
Die Beendigung der Auszahlungsphase ist jeweils bis zum 15. eines Monats möglich. Durch die Beendigung landet der Kredit automatisch in der Karenzphase.
Sollte sich ein Kredit bereits in der Karenz- oder Tilgungsphase befinden, ist es auf Antrag möglich, wieder in die Auszahlungsphase zu wechseln.
Hier trifft die KfW dann die Entscheidung, ob die Wiederaufnahme der Zahlungen möglich ist, weshalb du dich direkt an die KfW wenden musst (beispielsweise telefonisch unter 0800 539 9003).
🌴 Urlaubssemester
Während eines Urlaubssemesters werden die Auszahlungen automatisch gestoppt und wiederaufgenommen, sobald man wieder "normal" immatrikuliert ist.
Bis zu vier Urlaubssemester können insgesamt während der Förderung durch den KfW-Studienkredit genommen werden.
Diese Semester werden nicht von den förderbaren Semestern abgezogen.
Dadurch wird der Kredit quasi nur pausiert.
Eine Studienbescheinigung zum Urlaubssemester muss, wie sonst auch, über das KfW-Portal eingereicht werden. Geschieht dies nicht, wechselt der Kredit in die Karenzphase.
Wenn ein Kredit in der Karenzphase ist, müsste ein Antrag auf Wiederaufnahme gestellt werden.
👩🎓 Studienfachwechsel
Das finanzierte Studienfach und auch die Hochschule kann ohne Schwierigkeiten geändert werden. Dadurch enden die Auszahlungen nicht.
Jedes vor dem Wechsel liegende Semester des ersten finanzierten Studienfachs, wird als Fördersemester gezählt. Durch den Wechsel verschiebt sich der Zeitpunkt für den Leistungsnachweis nicht.
Wenn man beispielsweise insgesamt für 8 Semester gefördert werden kann und nach dem 3. Semester wechselt, kann man im neuen Studienfach/bei der neuen Hochschule, weitere 5 Semester gefördert werden.
Die Anzahl der finanzierbaren Semester steht deshalb bereits bei Vertragsabschluss fest. Wie lange das dann ist, ist im Vertrag unter 1.1. zu finden.
Sollten Fragen zu einem der Punkte auftreten, meldet euch gern direkt bei der KfW oder bei uns im Chat bzw. per Mail an [email protected].