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KfW-Studienkredit
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Formular Nicht-Deutsche Antragsstellende -KfW-Studienkredit
Formular Nicht-Deutsche Antragsstellende -KfW-Studienkredit
Erfahre was das Formular für Nicht-Deutsche Antragsstellende ist und wie du es ausfüllen musst.
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Verfasst von Manuel
Vor über einer Woche aktualisiert

Inhaltsverzeichnis

👀 Bin ich berechtigt, den KfW-Studienkredit zu beantragen?

Es bestehen aktuell drei Möglichkeiten, wie auch ausländische Studierende (mit nicht-Deutscher Staatsangehörigkeit) den KfW-Studienkredit beantragen können:

1. EU-Staatsangehörigkeit

Die KfW fördert EU-Staatsangehörige, die sich seit mindestens 3 Jahren ständig in Deutschland aufhalten (und ebenfalls hier gemeldet sind).

2. Familienangehöriger ist Deutsch / EU-Bürger

Darüber hinaus kann ein Antragsteller auch gefördert werden, wenn ein naher Familienangehörige Deutsch oder sonstiger EU-Bürger ist und sich beide in Deutschland aufhalten und gemeldet sind.


Als Familienangehörige zählen für die KfW:

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner

  • Kinder des Deutschen / EU-Bürgers bis 20 Jahre oder auch älter, wenn Unterhaltsansprüchen gegenüber dem Elternteil vorliegen.

3. Bildungsinländer

Die dritte Möglichkeit ist, Bildungsinländer mit deutscher Meldeadresse zu sein. Hiermit ist gemeint, dass jemand seine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder einer deutschen Schule im Ausland erworben hat (Abitur / Fachabitur).

Wichtig: Wenn man eine Feststellungsprüfung am Studienkolleg oder eine Eignungsprüfung absolviert hat und deswegen studieren kann, gilt man nicht als Bildungsinländer/-in.

Das Formular sieht übrigens wie folgt aus 👇🏼

🔍 Woher bekomme ich mein Formular?

Wir stellen dir das Formular während deiner Beantragung natürlich zur Verfügung. Wenn es benötigt wird, wird es dir bei deinen Nachweisen angezeigt, sobald du alle Details ausgefüllt hast.

🤔 Wie ist das Formular auszufüllen?

Es muss nur Abschnitt 1 oder Abschnitt 2 ausgefüllt werden - teilweise müssen Angaben bestätigt werden.

Abschnitt 1 - Nachweis für Bildungsinländer/-innen

In diesem Abschnitt gibt es zwei Möglichkeiten, den Nachweis zu erbringen:

  1. Durch Vorlage einer beglaubigten Kopie des Zeugnisses.

  2. Durch Ausfüllen des passenden Abschnitts durch die Hochschule

Abschnitt 2 - Nachweis für EU Bürger / Familienangehörige von EU-Bürgern

Auch hier gibt es zwei Optionen die Berechtigung nachzuweisen:

  1. Durch Vorlage einer beglaubigten lückenlose Meldebescheinigung über 3 Jahre in Deutschland

  2. Durch Ausfüllen des passenden Abschnitts durch die Ausländerbehörde

Unabhängig davon, welche Option zutrifft, darf allerdings immer nur eine Option ausgewählt werden.

Wenn du also bei Abschnitt 1 die erste Option ankreuzt und somit angibst, dass du eine beglaubigte Kopie deines Zeugnisses besitzt, dann musst die Erklärung der Hochschule bei Abschnitt 1 Option 2 frei bleiben.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?