Bin ich berechtigt, den KfW-Studienkredit zu beantragen?
Es bestehen aktuell drei Möglichkeiten, wie auch ausländische Studierende (mit nicht-Deutscher Staatsangehörigkeit) den KfW-Studienkredit beantragen können:
1. EU-Staatsangehörigkeit
Die KfW fördert EU-Staatsangehörige, die sich seit mindestens 3 Jahren ständig in Deutschland aufhalten (und ebenfalls hier gemeldet sind).
2. Familienangehöriger ist Deutsch / EU-Bürger
Darüber hinaus kann ein Antragsteller auch gefördert werden, wenn ein naher Familienangehörige Deutsch oder sonstiger EU-Bürger ist und sich beide in Deutschland aufhalten und gemeldet sind.
Als Familienangehörige zählen für die KfW:
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
Kinder des Deutschen / EU-Bürgers bis 20 Jahre oder auch älter, wenn Unterhaltsansprüchen gegenüber dem Elternteil vorliegen.
3. Bildungsinländer
Die dritte Möglichkeit ist, Bildungsinländer mit deutscher Meldeadresse zu sein. Hiermit ist gemeint, dass jemand seine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder einer deutschen Schule im Ausland erworben hat (Abitur / Fachabitur).
Wichtig: Wenn man eine Feststellungsprüfung am Studienkolleg oder eine Eignungsprüfung absolviert hat und deswegen studieren kann, gilt man nicht als Bildungsinländer/-in.
Wie sieht das Formular für Nicht-Deutsche Antragsstellende aus?

Woher bekomme ich mein Formular?
Wir stellen dir das Formular während deiner Beantragung natürlich zur Verfügung. Es wird dir im Bereich der Nachweise angezeigt.
Wie ist das Formular auszufüllen?
Es muss nur Abschnitt 1 oder Abschnitt 2 ausgefüllt werden - teilweise müssen Angaben bestätigt werden.
Abschnitt 1 - Nachweis für Bildungsinländer/-innen
In diesem Abschnitt gibt es zwei Möglichkeiten, den Nachweis zu erbringen:
Durch Vorlage einer beglaubigten Kopie des Zeugnisses.
Durch Ausfüllen des passenden Abschnitts durch die Hochschule
Abschnitt 2 - Nachweis für EU Bürger / Familienangehörige von EU-Bürgern
Auch hier gibt es zwei Optionen die Berechtigung nachzuweisen:
Durch Vorlage einer beglaubigten lückenlose Meldebescheinigung über 3 Jahre in Deutschland
Durch Ausfüllen des passenden Abschnitts durch die Ausländerbehörde